BGH untersagt im Burgenland die Quersubventionierung landeseigener Tankstellen durch die öffentliche Hand
Die Idee, landeseigene Tankstellen, z. B. Straßenmeistereien, für den öffentlichen Tankkunden zu öffnen und mittels subventioniertem günstigen Sprit die Preise in den jeweiligen Teilmärkten nach unten zu bewegen, hat einen erheblichen Dämpfer in Österreich erfahren. Der Oberste Gerichtshof gab in der vergangenen Woche den Klägern recht, die sich gegen diese staatliche Einflussnahme in den freien Wettbewerb gewehrt und das Aus der bei den burgenländischen Straßenmeistereien in Oberwart, Güssing, Mattersburg, Eisenstadt und Parndorf eingerichteten öffentlichen Landestankstellen gefordert haben. Hintergrund: Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer (WKÖ) geklagt und sieht sich nach dem höchstrichterlichen Beschluss nunmehr in der Auffassung bestätigt, dass mit der Öffnung der Landestankstellen für alle Autofahrer die Politik in die Kräfte des freien Marktes eingreift, was zu unzulässigen Benachteiligungen der burgenländischen Unternehmer führe.
Wie Landesrat Helmut Bieler am Freitag in einer Aussendung mitteilte, bleiben die Landestankstellen vorübergehend geschlossen, "bis der Betrieb unter geänderten Bedingungen wieder aufgenommen werden kann". Man strebe Lösungen an, die Tankstellen wieder zu öffnen, damit man "auch weiterhin gegen die Preistreiberei an den Tankstellen antreten kann", hieß es aus dem Büro des Landesrates.



