Mittwoch, 15. Juni 2011

Österreich: Neue Spritpreis-Datenbank im Ministerrat beschlossen

Voraussichtlich ab August müssen alle Tankstellen - auch die kleinen Stationen - jede Spritpreisänderung an die E-Control melden

Der Ministerrates in Wien hat aktuell die vom Wirtschaftsministerium eingebrachte Novelle des Preistransparenzgesetzes beschlossen, wonach die formalen Voraussetzungen für die neue Spritpreis-Datenbank geschaffen werden. Künftig müssen die Tankstellenbetreiber in Österreich jede Preisänderung bei Superbenzin und Diesel elektronisch (via Internet, SMS) an eine Datenbank melden, die bei der E-Control angesiedelt ist. Neu ist, dass von der Meldepflicht auch kleine Tankstellenbetreiber umfasst sein sollen, die weniger als 500 Kubikmeter Treibstoff pro Jahr absetzen.

In Anlehnung an die Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur um zwölf Uhr erhöht werden dürfen, müssen die Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich gemeldet werden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber eine halbe Stunde Zeit haben. Wirtschaftsminister Mitterlehner geht davon aus, dass jeder Betreiber Preissenkungen so rasch wie möglich melden will, um in der Online-Datenbank unter den günstigsten Tankstellen aufgeführt zu werden. Bei jeder Abfrage durch einen Autofahrer werden im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln nur die günstigsten Anbieter im Umkreis des eingegebenen Standortes aufgelistet. Somit können sowohl wettbewerbsverzerrende Preisangleichungen nach oben als auch eventuelle umweltschädigende Effekte durch das Fahren langer Strecken zum Tanken verhindert werden. Der Konsument erhalte dadurch einen aktuellen Vergleich der Preise im eigenen Umfeld, betont der Minister. Damit wie geplant die neue Spritpreisdatenbank ab Anfang August ihre Arbeit aufnehmen kann, bedarf es noch der Beschlüsse der Novelle im Wirtschaftsausschuss und im Nationalratsplenum.

Neben den Autofahrern erhalten auch die für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Zugang zu allen Daten der Spritpreis-Datenbank. Als objektive Stelle kann die BWB somit ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben noch besser wahrnehmen und allenfalls kartellrechtliche Untersuchungen durchführen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sein sollten, ist sich Mitterlehner sicher.